Verkehrsunfall - Was tun?
Keiner von uns wünscht sich, einen Verkehrsunfall hautnah mitzuerleben oder gar darin verwickelt zu sein. Es kann jedoch durchaus einmal passieren, dass Sie als Ersthelfer an einem Unfallort eintreffen und zur Erstversorgung der eventuell verletzter Personen verpflichtet sind.
Falls Sie an einer Unfallstelle ankommen sollten, stellen Sie sicher, dass diese Gefahrenzone für nachkommende Fahrzeuge abgesichert und somit kein Fahrzeug zusätzlich in den Unfall verwickelt werden könnte. Stellen Sie unbedingt ein oder mehrere Warndreiecke auf. Bedenken Sie hierbei jedoch, dass das Warndreieck gut und sofort sichtbar sein sollte (besonders bei Kuppen oder Kurven). Die Vermeidung eines Sekundärunfalles und die eigene Sicherheit (Anziehen einer Warnweste, Aufstellen des Warndreiecks sowie das Einschalten der Warnblinkanlage) sind die ersten Maßnahmen, die nach einem Verkehrsunfall beachtet werden müssen.
Versuchen Sie nun, die Lage am Unfallort richtig einzuschätzen, indem Sie sich einen Überblick über verletzte Personen oder anderweitige Gefahren wie auslaufende Betriebsstoffe bei Fahrzeugen usw. verschaffen. Sind Personen eingeklemmt? Wie viele verletzte Personen befinden sich am Unfallort? Aktivieren Sie auch andere, sich am Unfallort befindliche Passanten, Ihnen bei der Sichtung des Unfallortes oder beim Absetzen des Notrufs sowie anschließend bei der Erstversorgung der Verletzten behilflich zu sein.
Der nächste Schritt ist, den Notruf abzusetzen und somit die Rettungskräfte zu alarmieren. Wählen Sie die Notrufnummer 118 (im Ausland die internationale Notrufnummer 112) und befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiter der Landesnotrufzentrale. Beantworten Sie deren Fragen so präzise wie möglich und legen Sie erst auf, wenn der Call-Taker Sie dazu auffordert. Der Disponent der Landesnotrufzentrale alarmiert währenddessen die Rettungskräfte.
Beginnen Sie nun mit der Erstversorgung der verletzten Personen. Ist die Person ansprechbar, bringen Sie sie in eine für sie angenehme Lage und sorgen Sie dafür, dass die Körperwärme mehr oder weniger konstant bleibt. Sprechen Sie dem oder der Verletzen gut zu und beruhigen Sie sie. Ist die Person bewusstlos, atmet jedoch, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie, dass die Atemwege frei bleiben. Ist ein Unfallopfer aber bewusstlos und atmet nicht, beginnen Sie unbedingt mit der Wiederbelebung bzw. Reanimation derselben.
Wenn es möglich ist, weisen Sie selbst oder ein Passant die Rettungskräfte ein und oder auf die Unfallstelle hin. Sind Personen eingeklemmt, informieren Sie die Feuerwehr über diese und klären Sie den Rettungsdienst über die verletzen Personen auf.
Befolgen Sie nun die Anweisungen der Rettungskräfte und beantworten Sie eventuelle Fragen genau.
Wer meldet? (Name des Anrufers)
Was ist passiert? (Verkehrsunfall, Brand, Verletzungen …)
Wo werden die Rettungskräfte gebraucht? (Ort, Adresse, Straßenbezeichnung, Kilometer, Anfahrt)
Wie ist die Lage? (Verletzte, Eingeklemmte, mehrere verwickelte Fahrzeuge usw.)